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Kann ich mit Rheuma verbeamtet werden und wenn ja wie?

Die kurze Antwort ist: ja! Grundsätzlich ist das möglich! Aber es kommt auf deine spezielle Situation an, z.B. wie häufig warst du und wie häufig würdest du wahrscheinlich in Zukunft krankheitsbedingt ausfallen. Wie immer ist eine genaue Antwort länger:  Ich teile meine Antwort in drei Abschnitte: 1. Infos zur Rechtsprechung (nach Rücksprache mit einer Rechtsanwältin), 2. Infos zum Amtsarzttermin und 3. Persönliche Tipps.

Infos zur Rechtsprechung:
Im Jahr 2013 ergab sich in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine wichtige Neuerung im Hinblick auf die Frage der gesundheitlichen Eignung von Beamten. Der Hintergrund: Geeignet für eine Ernennung ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist. Aus dem Grundgesetz ergibt sich, dass der Dienstherr bei der durchzuführenden Beurteilung der Eignung des Bewerbenden auch immer eine Entscheidung darüber zu treffen hat, ob den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entsprochen wird. Ist aufgrund der körperlichen oder psychischen Konstitution eines Bewerbers die gesundheitliche Eignung nicht gegeben, kann er unabhängig von seiner fachlichen Eignung nicht ernannt werden. Zum Beamten auf Lebenszeit kann nur ernannt werden, wer sich in seiner Probezeit bewährt hat. Zur Bewährung rechnet dabei auch die gesundheitliche Tauglichkeit. Wer sich also in der Probezeit in gesundheitlicher Hinsicht nicht bewährt hat, dessen Beamtenverhältnis auf Probe kann nicht in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit umgewandelt werden und ist dann zu entlassen. Dies ergibt sich aus dem Beamtenstatusgesetz. Bei der Bewertung,ob eine gesundheitliche Eignung für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis gegeben ist, geht es um die Prognose über die weitere gesundheitliche Entwicklung des Beamten. Bestehen hier Zweifel,so stellen die personalverantwortlichen Dienststellen mit Hilfe von Amtsärzten eine entsprechende Prognose. Dabei galt bisher, dass ein Beamter  zur Übernahme auf Lebenszeit nur geeignet ist, wenn der Eintritt der Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder häufigere Erkrankungen während des Beamtenverhältnisses mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können.

Am 25.07.2013 hat das Bundesverwaltungsgericht hinsichtlich der Prognose des vorzeitigen Eintritts der Dienstunfähigkeit folgendes entschieden: Ein Beamtenbewerber ist gesundheitlich nicht geeignet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze auszugehen ist. Also kurz gesagt, den bisher dafür geltenden Maßstab zugunsten der Beamtenbewerber abgesenkt. Der Dienstherr kann die gesundheitliche Eignung aktuell dienstfähiger Bewerber um eine Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und von Beamten auf Probe also nur dann verneinen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze Dienstunfähigkeit eintreten wird. Dies ist von amtsärztlicher Seite festzustellen.

In einem weiteren Urteil vom 30.10.2013 hat dann das BVerwG auch zur Frage der fehlenden gesundheitlichen Eignung bei häufigeren Erkrankungen Stellung bezogen und entschieden: Die gesundheitliche Eignung fehlt auch, wenn der Beamte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zum Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen wird. Aus dieser Rechtsprechung folgt: Lassen sich vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit oder krankheitsbedingte erhebliche und regelmäßige Ausfallzeiten nach Ausschöpfen der zugänglichen Beweisquellen weder feststellen noch ausschließen (“non liquet”), so geht dies jetzt zu Lasten des Dienstherrn. Dies bedeutet kurz gesagt, der Dienstherr ist in der Nachweispflicht.

Infos zum Amtsarzt-Termin:
Was  bedeutet das also für Dich, wenn du deine Einladung zum Amtsarzttermin in den Händen hältst? Natürlich ist so, dass nicht nur jeder Hausarzt, Orthopäde oder Rheumatologe anders sind , sondern auch jeder Amtsarzt oder jede Amtsärztin anders sind und daher auch der jeweilige Ablauf immer etwas variieren kann.
Wenn du über deinen Temin Bescheid bekommen hast bzw. du deinen Termin beim Amtsarzt gemacht hast, bekommst du kurz darauf einen Brief mit der Bestätigung des Termin und dem Ort, an dem du dich an dem Tag einfinden sollst. Des Weiteren hast du einen Fragebogen zu deinem bisherigen Gesundheitsstand dabei. Hier werden unter anderem Angaben zu deinen persönlichen Daten, Angaben zu Medikamten, Vorkrankheiten, einer Schwerbehinderung, deinen Ärzten etc. abgefragt, um deinen bisherigen Gesundheitsstand besser beurteilen zu können. Wer sich schon einmal privat versichert hat, wird dieser Brief bekannt vorkommen, denn auch dort werden solche Fragen gestellt. Am Tag der Untersuchung geht die Ärztin / der Arzt diesen noch einmal mit dir durch. Danach wirst du einmal komplett durchgecheckt. Auch ein Sehtest wird gemacht. Es ist wirklich nicht schlimm und man braucht keine Angst zu haben.

Nun komme ich als Letztes zu meinen Tipps:
Sprich vor dem Termin nocheinmal mit deinem Hausarzt oder Rheumatologen. Ich habe immer meine letzten Befunde der Ärzte Bzw. den von meinem Rheumatologen mitgenommen. Dies hilft dem Amtsarzt besser über die Aktivität bzw. Inaktivität deiner Krankheit zu urteilen. Wenn du dir Sorgen machst und sich dann ausgerechnet kurz vor diesem wichtigen Termin ein Schub ankündigt und du ansonsten immer fit warst, nehm gern auch noch Nachweise z.B. von Läufen oder Sportveranstaltungen an denen du vorher teilgenommen hast mit oder lass dir eine Bestätigung von deinem Fitnessstudio geben.

Ich hoffe ich konnte Euch weiterhelfen, Eure Indra

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