Tipp


Studierende mit Behinderung dürfen nicht benachteiligt werden, etwa bei Prüfungen. Informiere dich rechtzeitig beim Studentenwerk, dem Behindertenbeauftragten oder beim Fachbereich (Dekan) über Nachteilsausgleiche und stelle frühzeitig den Antrag. Dafür brauchst du eine fachärztliche Bescheinigung.