Checkliste für den Nachteilsausgleich

Vielleicht kennst du das: Das Studium ist schon schwierig genug – und dann macht auch noch das Rheuma alles komplizierter. Doch es gibt eine Möglichkeit, wie Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung unterstützt werden, um die Nachteile, die durch die Erkrankung entstehen, auszugleichen: Der Nachteilsausgleich.

Das solltest du im Vorfeld überlegen:

Wo hast du im Studium Probleme auf Grund deiner Erkrankung?
Welche Dinge würden dir helfen? Was wäre die ideale Lösung?
Vielleicht hast du schon in der Schule einen Nachteilsausgleich gehabt: War dieser ausreichend? Würde er dir auch in der Universität helfen?

So beantragst du deinen Nachteilsausgleich:

Informiere dich, ob deine Uni einen Beauftragten für Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung hat. Wenn ja, mach einen Termin aus und lass dich zu deinen Möglichkeiten beraten.
Den Antrag selbst musst du beim Prüfungsamt stellen. Mach dort einen Termin aus, oder lass dich telefonisch beraten, welche Unterlagen du einreichen musst. (www.studentenwerke.de/de/behinderung)
Häufig reicht ein ärztliches Attest aus. Dafür solltest du vorher wissen, welchen Nachteilsausgleich du beantragen willst. Möchtest du beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung beantragen, sollte im ärztlichen Attest stehen, dass dein Rheuma Auswirkungen auf deine Hände und somit deine Schreibfähigkeit hat.
Reiche die vollständigen Unterlagen beim Prüfungsamt ein.
Sollte es länger dauern: Dran bleiben! Melde dich immer wieder beim Prüfungsamt, frag nach und bleib hartnäckig.

So setzt du den Nachteilsausgleich um:

Hast du die Bescheinigung, dass der Nachteilsausgleich genehmigt ist, muss er umgesetzt werden – beispielsweise eine Schreibzeitverlängerung.
Wende dich an deinen Studiengangs-Manager um zu erfahren, wie es in deinem Institut gehandhabt wird.
Sprich – am besten einige Monate vor der Klausur – den Dozenten an, bei dem du die Prüfung schreiben wirst. So hat er genug Zeit, alles in die Wege zu leiten.